
Das rechtliche Verhältnis der Nachbarn untereinander regelt das Nachbarrechtsgesetz NRW.
Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht, das sich mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bauwesen beschäftigt, ist im Nachbarrechtsgesetz die private Beziehung zwischen den Nachbarn geregelt. Ansprüche aus diesem Gesetz müssen privatrechtlich geklärt werden. Dabei können Schiedspersonen helfen.
Wir raten grundsätzlich dazu, die Nachbarn frühzeitig über Bau- und Gestaltungsabsichten zu informieren.
Das Ministerium der Justiz NRW hat zum Thema die Broschüre Rechtsprobleme an der Gartengrenze herausgegeben.